Eigentum verpflichtet

Neben der Aufgabe, sich um die Situation der benachteiligten Gruppen in unserer Gesellschaft zu kümmern, muss Politik zugleich die Verantwortung für das Gemeinwohl von den durch hohes Vermögen und Einkommen privilegierten Bevölkerungsgruppen einfordern.

Die Politik muss sich der Vorgabe von Artikel 14 (2) des Grundgesetzes (”Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen”) stellen und dafür konkrete und realitätsnahe Rahmenbedingungen setzen.

Die heutige Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion “Reichtum in Deutschland” war der erste Aufschlag zu einer Diskussion, die nicht nur die wachsende Armut, sondern auch den wachsenden Reichtum in einer immer weiter aufgehenden Schere zwischen arm und reich in den Blick nimmt.

Dazu sind die anstehenden Reformen der Unternehmens- und Erbschaftssteuer auch unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit zu prüfen.

Anlässlich der heute von der SPD-Bundestagsfraktion organisierten Konferenz zum Thema “Reichtum in Deutschland” erklärte dies die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion und Abgeordnete des Wahlkreises Ulm, Hilde Mattheis.
(Quelle: SPD-Bundestagsfraktion)

SPD Illerkirchberg am 23. Oktober 2006

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